Allgemeine Geschäftsbedingungen von BietCheck

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen

BietCheck, Inhaber: Wasiem Afifi, Eulenweg 28 Freiburg

- nachfolgend „BietCheck“ -

und seinen Kunden über die Bereitstellung von Immobilienanalysen, Objektchecks, digitalen Analyseberichten sowie individuell beauftragten Analyseleistungen.

Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.

2. Leistungsgegenstand

BietCheck erstellt und vertreibt Analysen zu Immobilien und insbesondere zu Immobilienkauf, Zwangsversteigerungsobjekten, Sanierungsbedarf, Modernisierungsmöglichkeiten, Energie, Objekt- und Entwicklungspotenzialen, Markt- und Standortdaten sowie wirtschaftlichen Szenarien.

Je nach Angebot kann es sich insbesondere um

  1. bereits erstellte digitale Analysen und Berichte oder

  2. individuell für den Kunden zu erstellende Analyseleistungen

handeln.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungs- oder Produktbeschreibung.

3. Charakter der BietCheck-Analyse

Die Analysen von BietCheck dienen als zusätzliche Informations- und Entscheidungsgrundlage.

BietCheck erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Eine BietCheck-Analyse ersetzt insbesondere keine rechtliche Prüfung, keine Finanzierungsberatung, keine technische Vor-Ort-Untersuchung eines Gebäudes und kein vollständiges Verkehrswert- oder Bausachverständigengutachten.

Soweit keine Vor-Ort-Besichtigung ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt die Analyse ausschließlich auf Grundlage der verfügbaren Unterlagen, Daten und sonstigen Informationsquellen.

4. Datengrundlagen, Annahmen und Prognosen

BietCheck verwendet für seine Analysen unter anderem öffentlich verfügbare Informationen, gerichtliche oder sonstige Objektunterlagen, Verkehrswertgutachten, Markt- und Standortdaten sowie modellbasierte Berechnungen.

Soweit Informationen nicht abschließend feststellbar sind, können fachlich begründete Annahmen, Schätzungen oder Bandbreiten verwendet werden. Diese werden soweit möglich als solche kenntlich gemacht.

Angaben über Sanierungskosten, Marktwerte, Mieten, Energieeinsparungen, Renditen, Entwicklungspotenziale, Residualwerte oder mögliche Gebotskorridore stellen keine Garantie für den tatsächlichen Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Ergebnisses dar.

Insbesondere können tatsächliche Bau- und Sanierungskosten, Marktpreise und andere wirtschaftliche Entwicklungen von den dargestellten Annahmen und Szenarien abweichen.

5. Vertragsschluss

Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, soweit in der jeweiligen Produktdarstellung nichts anderes angegeben ist.

Bei einem elektronischen Bestellvorgang gibt der Kunde durch Betätigung der entsprechend gekennzeichneten Bestellschaltfläche eine verbindliche Bestellung ab.

Der Vertrag kommt nach Maßgabe des im Bestellprozess dargestellten Ablaufs zustande. Der Kunde erhält nach Vertragsschluss eine elektronische Vertrags- oder Bestellbestätigung.

Bei individuell vereinbarten Analyseleistungen kann ein Vertrag auch durch individuelle Kommunikation und ausdrückliche Annahme eines Angebots zustande kommen.

6. Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise.

Der vollständige Gesamtpreis wird dem Kunden vor Abgabe seiner verbindlichen Bestellung angezeigt.

Die jeweils verfügbaren Zahlungsmethoden werden im Bestellprozess dargestellt.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der vereinbarte Preis mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig.

7. Bereitstellung digitaler Analysen

Bereits vorhandene digitale Analysen werden entsprechend der jeweiligen Produktbeschreibung elektronisch bereitgestellt, beispielsweise als PDF-Datei, Download oder über einen elektronischen Zugang.

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen bereitzuhalten.

8. Individuelle Analyseaufträge

Bei individuell erstellten Analysen ist der Kunde verpflichtet, die für die Bearbeitung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und nach bestem Wissen zur Verfügung zu stellen.

Die Qualität und Aussagekraft der Analyse hängt maßgeblich von Qualität und Vollständigkeit der verfügbaren Datengrundlage ab.

Ergeben sich während der Analyse wesentliche Informationslücken, kann BietCheck diese im Bericht entsprechend kennzeichnen.

9. Nutzungsrechte

BietCheck gewährt dem Kunden an erworbenen Analysen ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für eigene private oder unternehmerische Entscheidungszwecke.

Eine Veröffentlichung, Weiterveräußerung, entgeltliche Weitergabe oder öffentliche Zugänglichmachung vollständiger BietCheck-Analysen ist ohne vorherige Zustimmung von BietCheck nicht gestattet, soweit nicht zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen.

10. Gesetzliche Mängelrechte

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

Für digitale Produkte gelten gegenüber Verbrauchern insbesondere die jeweils zwingenden gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte.

11. Haftung

BietCheck haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die gesetzlichen zwingenden Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

Die eigenverantwortliche Entscheidung über den Erwerb, die Finanzierung, die Sanierung, die Nutzung oder die Abgabe eines Gebots für eine Immobilie verbleibt beim Kunden.

12. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu.

Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

Bei digitalen Inhalten oder Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen.

13. Verbraucherstreitbeilegung

BietCheck ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

15. Gerichtsstand

Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen gilt – soweit rechtlich zulässig – der Geschäftssitz von BietCheck als Gerichtsstand.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.